Beim Transport von Waren, die als Gefahrgut gelten ist die Verwendung von Gefahrgutkartons zwingend vorgeschrieben. Unsere Gefahrgutkartons werden aus Wellpappe gefertigt und besitzen die UN-Zulassung 4G/4GV. Die Gefahrgutkartons sind für den Transport und Versand verschiedener Gefahrgütern unterschiedlicher Gewichte für alle Verkehrsträger (See, Luft, Bahn und Straße) zugelassen, unter der Voraussetzung, dass die zu versendende Ware in einer Kiste aus Pappe (Kodierung 4G/4GV) versandt werden darf. Der Transport gefährlicher Güter unterliegt den Bestimmungen IMDG-Code (Seeverkehr), der IATA-DGR bzw. ICAO-TI (Luftverkehr), des RID (Eisenbahnverkehr) und des ADR (Straßenverkehr).